Unser Rechtsschutzangebot

Der VBB gewährt jedem Mitglied Rechtsschutz nach Maßgabe einer entsprechenden Satzung.

Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Rechtsschutz ist unser Kollege Michael Wudel, BAAINBw I2.3, App. 22209

 

Was bedeutet Rechtsschutz? Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz (z. B. Vertretung im Widerspruchs- oder Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht).

Welche Fälle sind betroffen?Fälle, die im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder früheren beruflichen oder Verbandstätigkeit im öffentlichen Dienst stehen (also z. B. Konkurrenten-, Versorgungsstreitigkeiten oder Disziplinarangelegenheiten; nicht betroffen: z. B. Kindesunterhalts-, Reise- oder Gewährleistungsstreitigkeiten oder Fälle, an denen ein Verbandsmitglied beteiligt ist, wie z. B. ein Konkurrentenstreit gegen die beabsichtigte Beförderung eines Verbandsmitglieds).

Was müssen Sie tun, um Rechtsschutz zu erhalten?Setzen Sie sich zunächst telefonisch mit dem Rechtsschutzbeauftragten in Verbindung und leiten Sie ihm dann einen ausgefüllten Rechtsschutzantrag nebst ggf. erforderlicher weiterer Dokumente zu. Das aktuelle Antragsformular finden Sie hier im Format Adobe PDF.Hat Ihr Rechtsschutzbegehren hinreichende Erfolgsaussichten, leitet der Rechtsschutzbeauftragte Ihren Antrag befürwortend an die Bundesleitung des VBB in Bonn weiter. Hält auch diese das Begehren für erfolgversprechend, legt sie den Antrag dem zuständigen Dienstleitungszentrum des DBB vor. Von dort oder von der Bundesleitung werden Sie informiert, es wird evtl. ein Termin für eine Beratung vereinbart, es werden evtl. weitere Unterlagen angefordert oder Ihnen Abschriften von Widerspruchsschreiben, Klageschriften etc. übersandt.

Sind Sie rechtsschutzversichert, gewährt der VBB keinen Rechtsschutz, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Insoweit kann für Sie von Bedeutung sein, ob Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben.

Haben Sie bereits einen Rechtsanwalt beauftragt, kann der Rechtsschutz insgesamt oder zum Teil ausgeschlossen sein. Kostenlos ist der Rechtsschutz nur für die erste Instanz bei Vertretung durch das Dienstleistungszentrum.

Die Rechtsschutzkosten sind zurückzuerstatten, wenn die Rechtsschutzgewährung auf unzutreffenden Angaben beruht oder das Mitglied vor Ablauf eines Jahres nach Erledigung des Rechtsschutzfalles aus dem VBB oder DBB austritt oder ausgeschlossen wird bzw. seinen satzungsgemäßen Verpflichtungen (z. B. rechtzeitige Beitragszahlung!) nicht nachkommt.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich an Ihre Rechtsschutzbeauftragte.
 

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